Versandrichtlinienbeschreibung

1. Der gesamte Warentransport für unser Außenhandelsgeschäft TOB akzeptiert ausschließlich FOB (Free On Board) Seefracht und lehnt Luftfracht, Landtransport, Expresslieferungen oder andere Nicht-Seefrachtformen ab. Ebenso werden andere Seefrachtbedingungen wie CIF und CFR nicht akzeptiert. Wir bitten unsere Kunden um Kenntnisnahme und Kooperation. FOB-Seefracht bedeutet, dass nach Überschreiten der Waren über die Reling des Schiffes im benannten Verschiffungshafen das Risiko, die Kosten und das Eigentum an den Waren auf den Kunden übergehen. Wir sind nur dafür verantwortlich, die Waren an das vom Kunden benannte Schiff zu liefern und die Exportzollabfertigung durchzuführen.

2. Kernvereinbarung über FOB-Seefracht: Die in dieser Police genannte FOB-Seefracht muss den einschlägigen Standards der "Incoterms" (Internationale Handelsbedingungen) entsprechen und in Verbindung mit den chinesischen Außenhandelspraktiken und einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen umgesetzt werden, um die Aufteilung der Rechte und Pflichten beider Parteien im Transportabschnitt zu klären und spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Aufteilung von Rechten und Pflichten im Zusammenhang mit dem Versand

1. Rechte und Pflichten unserer Partei:

(1) Gemäß der Vertragsvereinbarung und den FOB-Bedingungen die vertragsgemäßen Waren sicher, gut verpackt, unbeschädigt und vollständig innerhalb der vereinbarten Frist im benannten Verschiffungshafen auf das vom Kunden benannte Schiff liefern.


  (2) Verantwortlich für die Abwicklung der Exportzollabfertigung der Waren, die Erlangung der Exportlizenz und anderer relevanter Genehmigungsdokumente, die Übernahme aller Kosten, die im Rahmen der Exportzollabfertigung der Waren anfallen (wie Exportzölle, Zollanmeldegebühren usw.) und die Zusammenarbeit mit dem Kunden bei der Bereitstellung eines vollständigen Satzes konformer Dokumente, die für die Zollabfertigung erforderlich sind (Handelsrechnung, Packliste, Konnossement usw.).


 (3) Nach dem Verladen der Waren an Bord dem Kunden rechtzeitig eine Versandmitteilung senden, die wichtige Informationen wie Schiffsname, Reise-Nummer, Ladedatum und Warenmenge enthält, damit der Kunde den Fortschritt des Warentransports verfolgen, die Warenversicherung und die Einfuhrzollabfertigung abwickeln kann.


 (4) Alle Kosten und Risiken tragen, die entstehen, bevor die Waren die Schiffsreling im Verschiffungshafen passieren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Lagergebühren für Waren, Verpackungsgebühren, Kurzstreckentransportgebühren (von unserem Lager zum Terminal des Verschiffungshafens) und das Risiko von Verlust oder Beschädigung der Waren während dieses Zeitraums.

2. Rechte und Pflichten des Kunden:


 (1) Verantwortlich für die Charterung von Schiffen und die Buchung von Frachtraum, die Auswahl von Reedereien und Schiffen, die den Anforderungen des Warentransports entsprechen, sowie für die Übernahme aller seefrachtbezogenen Kosten wie Seefracht, Hafenzuschläge, Hafengebühren, Liegegebühren usw. Gleichzeitig muss uns im Voraus schriftlich über detaillierte Informationen wie Schiffsname, Reise-Nummer, Ankunftszeit des Schiffes und Lade-/Entladeanforderungen informiert werden, um sicherzustellen, dass wir die Verladung der Waren reibungslos abschließen können.


 (2) Verantwortlich für den Abschluss einer Transportversicherung für die Waren, Übernahme aller Risiken der Waren, nachdem diese die Schiffsreling im Verschiffungshafen passiert haben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verlust, Beschädigung, Feuchtigkeit, Verlust von Waren während des Seetransports usw.). Bei Beschädigung oder Verlust der Waren muss der Kunde selbst eine Entschädigung von der Versicherungsgesellschaft fordern, und wir werden notwendige Unterstützung leisten.


 (3) Verantwortlich für die Abwicklung der Einfuhrzollformalitäten der Waren, Übernahme aller Kosten, die im Rahmen der Einfuhrzollabwicklung anfallen (wie Einfuhrzölle, Mehrwertsteuer, Zollagenturgebühren usw.). Wenn die Waren aufgrund eigener Gründe des Kunden (wie unvollständige Zollunterlagen, verspätete Anmeldung usw.) im Hafen zurückgehalten oder mit einer Geldstrafe belegt werden, sind die damit verbundenen Verluste und Kosten vom Kunden zu tragen.


 (4) Wenn der Kunde das Schiff, die Versandzeit oder den Verschiffungshafen ändern muss, muss uns dies 3 Werktage im Voraus schriftlich mitgeteilt werden. Wenn uns dadurch zusätzliche Kosten entstehen (wie Lagergebühren, Gebühren für die Änderung von Kurzstreckentransporten usw.), sind diese Kosten vom Kunden zu tragen.

3. Besonderer Hinweis: Bei der Zusammenarbeit mit Kunden aus den Vereinigten Staaten und anderen amerikanischen Ländern ist zu beachten, dass die von uns angewandte Klausel FOB "FOB Vessel" (Free On Board Vessel) lautet, die klar besagt, dass wir für die Abwicklung der Exportzollabfertigung und die Übernahme der damit verbundenen Kosten verantwortlich sind. Der Kunde sollte dies im Vertrag bestätigen, um Streitigkeiten aufgrund von Unterschieden in der Auslegung der Klausel zu vermeiden.

1. Warenverzögerung: Wenn sich der Warentransport aufgrund des Versandunternehmens, des Hafens, höherer Gewalt (wie Taifun, Tsunami, Krieg usw.) verzögert, werden wir den Kunden zeitnah über die relevanten Informationen informieren und dem Kunden bei der Verfolgung des Warenstatus helfen, tragen jedoch nicht die Verluste im Zusammenhang mit der Verzögerung (es sei denn, die Verzögerung wird aus unseren Gründen verursacht); wenn sich die Waren aufgrund von Gründen des Kunden verzögern (wie Verzögerung bei der Charterung und Buchung von Schiffsraum, Verzögerung bei der Zollabfertigung usw.), sind die entsprechenden Verluste vom Kunden zu tragen.


2. Warenbeschädigung/Verlust: Wenn die Waren vor dem Überschreiten der Schiffsreling beschädigt oder verloren gehen, sind wir für die Überprüfung der Ursache und die Übernahme der entsprechenden Entschädigungshaftung verantwortlich (der Entschädigungsbetrag wird gemäß der Vertragsvereinbarung umgesetzt); wenn die Waren nach dem Überschreiten der Schiffsreling beschädigt oder verloren gehen, muss der Kunde selbst eine Entschädigung vom Versandunternehmen oder der Versicherungsgesellschaft fordern, und wir werden notwendige Unterstützung leisten (wie die Bereitstellung relevanter Dokumente, die Zusammenarbeit bei der Überprüfung der Situation usw.).


3. Höhere Gewalt: Wenn das Verladen und der Transport aufgrund höherer Gewalt nicht pünktlich durchgeführt werden können, haftet keine Partei für Vertragsverletzungen. Wir werden den Kunden zeitnah informieren, die nachfolgenden Warenlieferungsangelegenheiten verhandeln (wie verzögertes Verladen, Auftragsstornierung usw.) und relevante Zertifizierungsdokumente bereitstellen.

Umgang mit Versandauffälligkeiten

Vorschriften zu Ladung und Dokumenten

1. Ladeanforderungen: Wir werden die Warenvorbereitung und Verpackung im Voraus gemäß der vom Kunden mitgeteilten Ankunftszeit des Schiffes abschließen, um sicherzustellen, dass die Waren pünktlich an Bord geladen werden. Wenn die Waren aufgrund der Verspätung des vom Kunden benannten Schiffes nicht pünktlich geladen werden können, gehen die zusätzlichen Kosten wie Lagergebühren und Hafendurchgangsgebühren zu Lasten des Kunden; wenn die Waren aus unseren Gründen verspätet geladen werden, tragen wir die entsprechende Haftung für Vertragsbruch.


2. Vereinbarung über Ladekosten: Für FOB-Seefracht von Massengütern ist die Tragung der Ladekosten (einschließlich Staugebühren, Trimmgebühren usw.) gesondert schriftlich zwischen den Parteien im Vertrag zu vereinbaren; wenn nicht klar vereinbart, wird standardmäßig gemäß FOB Liner Terms verfahren, d. h. alle Ladekosten sind in der Seefracht enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.


3. Dokumentenanforderungen: Nach dem Verladen der Waren an Bord stellen wir dem Kunden innerhalb von 1-2 Werktagen ein vollständiges Set von Seefracht-bezogenen Dokumenten zur Verfügung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Konnossement (an Bord sauberes Konnossement), Handelsrechnung, Packliste, Kopie der Exportzollanmeldung usw., um sicherzustellen, dass der Kunde die Einfuhrzollabfertigung, die Auslieferung und die Versicherungsansprüche reibungslos abwickeln kann. Der Kunde hat die Dokumenteninformationen innerhalb von 3 Werktagen nach Erhalt der Dokumente zu prüfen. Bei Einwänden ist uns dies unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Wenn innerhalb der Frist kein Einwand erhoben wird, gilt dies als Bestätigung der Richtigkeit der Dokumenteninformationen.

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Hinweis zu Zöllen und Steuern: Bestellungen in die USA, nach Kanada, ins Vereinigte Königreich, nach Australien und Neuseeland können Einfuhrzöllen und Steuern unterliegen, für die der Kunde verantwortlich ist.

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